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   BSG, 23.03.1966 - 1 RA 175/62   

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BSG, 23.03.1966 - 1 RA 175/62 (https://dejure.org/1966,7956)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1966 - 1 RA 175/62 (https://dejure.org/1966,7956)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1966 - 1 RA 175/62 (https://dejure.org/1966,7956)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorzeitiges Altersruhegeld - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit - Vermutung der Unvermittelbarkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 290
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

    Da das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung keine eigene Definition der Arbeitslosigkeit enthält, hat das Bundessozialgericht (BSG) diesen Begriff seit jeher in Anlehnung an das Recht der Arbeitslosenversicherung ausgelegt (vgl. bereits BSGE 7, 138, 140; 9, 74, 76), ohne allerdings die dortigen Begriffsmerkmale direkt und uneingeschränkt zu übertragen (vgl. BSGE 24, 290, 291 = SozR Nr. 39 zu § 1248 der Reichsversicherungsordnung ; BSG SozR Nr. 41 zu § 1248 RVO ).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat diesen Begriff daher in stRspr in Anlehnung an das Recht der Arbeitslosenversicherung unter Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere von Sinn und Zweck der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen ausgelegt und ist dabei davon ausgegangen, dass rentenrechtlich die Arbeitslosigkeit eines Versicherten grundsätzlich auch dessen Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt voraussetzt (vgl zB BSG Urteile vom 23. März 1966 - 1 RA 175/62 - BSGE 24, 290 = SozR Nr. 39 zu § 1248 RVO, vom 23. März 1976 - 5 RKn 42/75 - SozR 2200 § 1248 Nr. 11, vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 199/74 - SozR 2200 § 1248 Nr. 15 und vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95 - BSGE 78, 1 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 mwN).
  • LSG Hessen, 24.06.2002 - L 13 RJ 946/00
    Da das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung keine eigene Definition der Arbeitslosigkeit enthält, hat das Bundessozialgericht diesen Begriff seit jeher in Anlehnung an das Recht der Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung") ausgelegt (vgl. bereits BSGE 7, 138, 140; 9, 74, 76), ohne allerdings die dortigen Begriffsmerkmale direkt und uneingeschränkt zu übertragen (vgl. BSGE 24, 290, 291 = SozR Nr. 39 zu § 1248 RVO; BSG SozR Nr. 41 zu § 1248 RVO).
  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75

    Ehrenamtlicher Richter - Arbeitsunfall - Jahresarbeitsverdienst -

    Das Gesetz vermutet bei ihnen, daß sie wegen ihres Alters nicht mehr vermittelt werden könneno Auch nur die tatsächliche Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit kann zum Wegfall des vorgezogenen Altersruhegeldes führen (BSGE 24, 290, 292; 559 85, 86; SozR Nr. 45 zu 5 1248 RVG).
  • BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 17/81

    Rentenanspruch; Arbeitslosigkeit; Deutscher Arbeitsmarkt

    Wenn auch die Verfügbarkeit eines Versicherten während des Rentenbezuges nicht ausnahmslos fortzudauern braucht (vgl BSG, Urteil vom 23. März 1966 - 1 RA 175/62 - = BSGE 24, 290, 292f - gegen diese Rechtsprechung wenden sich mit beachtlichen Gründen Zweng/ Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung 2. Aufl, Stand 1.8. 1981, s 1248 RVG Anm III 2 C), so ändert das nichts daran, daß an dem Erfordernis der Verfügbarkeit eines Versicherten auf dem deutschen Arbeitsmarkt bis zur Entstehung des Rentenanspruches festzuhalten ist (Urteil vom 10. September 1971 - 5 RKn 71/69 = BSGE 33, 137).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 43/95
    übertragen (vgl BSGE 24, 290, 291 = Nr. 39 zu 9 1248 RVG; BSG SozR Nr. 41 zu 5 1248 RVG).
  • BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64

    Begehrung von vorzeitigem Altersruhegeld nach dem

    Dies setzt, wie das Bundessozialgericht (BSG) schon wiederholt entschieden hat, voraus, daß der Kläger in dem nach dem Gesetz maßgeblichen Jahreszeitraum (März 1958 bis Februar 1959) die in §§ 75 und 76 AVAVG genannten Voraussetzungen erfüllt hat; es genügt daher nicht, daß er in dieser Zeit nur ohne Arbeit, und Erwerb gewesen ist; er muß vielmehr als Arbeitnehmer anzusehen, vermittlungsfähig und ernstlich bereit gewesen sein, eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben (vgl. Urteile vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 - und vom 23. März 1966 - 1 RA 175/62 - ferner BSG 18, 281 und 20, 190).
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